Wer keinen Filmclub in der Nähe seines Wohnsitzes hat oder aus persönlichen Gründen keinem Filmclub beitreten möchte und in Bayern wohnt – kann BDFA EINZELMITGLIED im Landesverband Bayern werden. Das Mitglied ist immer Mitglied des BDFA. Satzungsänderungen und Anträge werden den Einzelmitgliedern vorher zugeschickt und um ihre Abstimmung zu den Anträgen gebeten. Dies reicht in Form von E-Mails oder Anruf. Die Einzelmitglied-Vertreterin stimmt dann im Sinne der Einzelmitglieder ab.
Die Ergebnisse der Sitzungen oder Jahreshauptversammlungen finden Sie dann auf der Seite LFVB-aktuell.
Viele Einzelmitglieder aus der Münchner Umgebung treffen sich in Ebersberg, Gasthof Huber, jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat hier mehr von den Filmfreunden Ebersberg
Wer kann Einzelmitglied werden?
Vertreter der Einzelmitglieder
Die Einzelmitglieder-Vertreterin vertritt die Belange der Einzelmitglieder im Landesverband Bayern. Wichtige Informationen werden den Einzelmitgliedern per Rundschreiben der Regionsleiter/Einzelmitgliedervertreter zugeschickt, bitte immer E-Mailadresse angeben um Kosten zu sparen.
Ihre Einzelmitglieder-Vertreterin und Ansprechpartnerin:
Renate Korte
Córdobastraße 5
90408 Nürnberg
+49 911 97903650

Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 6,50 pro Monat –
für zusätzliche Familienmitglieder und Jugendliche (bis 27 Jahre) EUR 5,50 pro Monat.
Dafür können Sie die Angebote des BDFA und die vom Landesverband Bayern organisierten Veranstaltungen in Anspruch nehmen.
Mitgliedsantrag
Hier können Sie sich den Mitgliedsantrag herunterladen und an den Mitgliederverwalter des LFVB schicken.
Filmmeldungen der Einzelmitglieder
die Einzelmitglieder schicken ihre Filme mit elektronisch ausgefülltem Meldebogen zu ihrem Einzelmitglied-Vertreterin Renate Korte, ca. 2 Wochen vor dem Meldeschluss des Landesfilmfestivals mit der Angabe, ob der Film gleich einbehalten und zum LFF geschickt werden soll oder ob der Autor noch ändern kann. Durch ein Auswahl-Gremium oder durch Vorführung in einem Club wird dann über die Weitermeldung zum LFF entschieden.
Die Jurybestimmungen des BDFA müssen auch vom Einzelmitglied beachtet und bestätigt werden.