die Wettbewerbs-Struktur

In Bayern werden jedes Jahr die Bayerische Amateurfilm-Festspiele (BAF) ausgerichtet. Die Meldung von Filmen zu diesen Wettbewerb, unsere BAF,  kann von Mitgliedern der Clubs oder Einzelmitgliedern erfolgen.

Autorinnen und Autoren, die NICHT im BDFA gemeldet sind, können am Festival teilnehmen. Wenn deren Filme zu den BDFA-Bundewettbewerben (BFF) weiitergemeldet werden, wird eine BDFA-Meldegebühr an die BDFA-Kasse fällig. Die BDFA-Meldegebühr beträgt für Erwachsene 60 €, für Jugendliche bis 27 Jahre 40 €, für Schüler entfällt die Meldegebühr.

Möchten Autorinnen und Autoren, die NICHT im BDFA gemeldet sind, auch Löwenpreise, wie den Großen Bayerischen Löwe mit Rautenschild für den „Besten Film des Jahres“ und 4 kleine Löwen für eine besondere Filmauszeichnung, für ihren gemeldeteten Film erhalten, dann muss eine Startgebühr von 75 € an die LFVB-Kasse gezahlt werden. Wird diese Startgebühr nicht bezahlt wird der Film von Autorinnen und Autoren, die NICHT im BDFA gemeldet sind, von der Löwenpreisverleihung und auch von der Sonntagsmatinee ausgeschlossen.

Ober- / Mittel- / Unterfranken = Franken

Oberbayern / Schwaben = Südbayern

Niederbayern / Oberpfalz = Ostbayern